ACHTUNG: Ab Montag, 14. September 2020 gelten selbst bei Ampelfarbe Grün geänderte Bedingungen! BundesministerHeinz Faßmann schreibt auch bei Grün für alle Personen im Schulgebäude das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassen und Gruppenräume vor.
Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.
Elterninformation zum Schulstart Information des BMBWF schuleimherbst_eeb (1)_ Folder