Neue Informationen aus dem Bundesministerium!

  • Die Schüler/innen der Primarstufe bleiben im ortsungebundenen Unterricht (distance-learning).
  • Die Schulen sind für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen. Die im Schulbetrieb gesetzten Maßnahmen sollen zu einer Senkung der Infektionszahlen beitragen. Deshalb soll das Angebot der Betreuung von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies aus beruflichen oder familiären Gründen unbedingt erforderlich ist!
  • MNS-Pflicht für die Schüler/innen in Volksschulen gilt weiterhin nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Das Tragen eines MNS (Mund und Nase müssen abgedeckt sein!) zählt zu den Pflichten von Schüler/innen!
  • Der Betreuungsteil ganztägiger Schulformen wird weiterhin durchgeführt (für Schüler/innen, die zur ganztägigen Schulform angemeldet sind).
  • Schulveranstaltungen/schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.
  • KEL-Gespräche werden telefonisch geführt, diese können auch noch zu Beginn des 2. Semesters (1 – 2 Wochen) stattfinden.
  • SEMESTERFERIEN 8.2. – 14.2.2021
  • Die Schulnachrichten werden den Schüler/innen an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters übergeben. (§ 8 & 9 C_SeVo 2021). 4.Klässler können die Schulnachricht bereits am 5.2. 2021 erhalten, wenn das von den Eltern beantragt wird. Die Schulnachricht wird dann persönlich und einzeln unter Einhaltung der Hygienebestimmungen übergeben (Kontakt mi Klassenlehrerin aufnehmen!)
  • Termine zur Aufnahme in eine andere Schulart bleiben unverändert aufrecht!
  •  SELBSTTESTS: Die Kinder an Volksschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause (regelmäßig, freiwillig, kostenlos) – Informationsfolder und Instruktionsvideo ist unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern bitte 1450. Sollten Sie Ihr Kind nicht testen wollen, melden Sie das bitte Ihrer Klassenlehrerin, damit die Päckchen nur jene Kinder mit nach Hause bekommen, die die Tests auch verwenden!

 

UNTERRICHT NACH DEN SEMESTERFERIEN (zit. aus Informationsschreiben der Bildungsdirektion an Schulen v. 22.1.2021):

„Sollte es nach diesem Lockdown zu einem Schichtbetrieb an den Schulen kommen, so hat das Bildungsministerium signalisiert, eine einheitliche Regelung nach dem Reißverschlusssystem mit der Möglichkeit von spezifischen schulautonomen Ausnahmen vorzugeben. Genauere Hinweise darüber folgen, sobald Entscheidungen getroffen sind.“

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