• Alle Schulen österreichweit befinden sich im Präsenzbetrieb. Weiterhin kann jedoch die Schulbehörde durch Verordnung befristet ein Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung anordnen, wenn die Infektionslage dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 erforderlich ist.

  • „In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.
  • Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler/innen testen sich vor Beginn des Präsenzunterrichts so oft, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt…. Bei Selbsttests muss sichergestellt sein, dass die Testungen beaufsichtigt werden und die Schule eine Liste der bereits getesteten Schüler/innen erhält.
  • War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist oder einen neutralisierenden Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist vorlegen, dann ist der Test nicht durchzuführen.
  • Während der Testung soll der Raum gut gelüftet und der Mindestabstand zwischen den Testpersonen eingehalten werden. Personen, die gerade nicht den Antigen-Selbsttest durch-führen, müssen einen MNS bzw. eine FFP2-Maske tragen. Bei positivem Antigen-Testergebnis kontaktiert die Schule 1450 und die örtliche Gesundheitsbehörde.
  • Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen können unter Einhaltung entsprechender Präventions- und Hygienemaßnahmen außerhalb der Schule (im Freien) stattfinden.

Hier der Elternbrief des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

HBM_Brief_Eltern_SchülerInnen_20210512