Hausordnung der Volksschule Rainbach i. M.

Damit sich alle – Kinder und Erwachsene – in unserer Schule wohlfühlen, nehmen wir aufeinander Rücksicht, grüßen einander, halten uns an vereinbarte Regeln und unterlassen, was andere stören, belästigen oder kränken könnte.

AUFENTHALT IN DER SCHULE

  • Ab 7:00 Uhr ist das Schulgebäude geöffnet. Die bereits anwesenden Kinder werden beaufsichtigt (Frühaufsicht). Nach dem Unterricht verlassen die Schulkinder das Schulgebäude unverzüglich. Hier endet auch die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Kinder der GTS begeben sich in die Räumlichkeiten der Nachmittagsbetreuung.
  • Kleidungsstücke werden in der Garderobe ordentlich aufgehängt, die Schuhe zum eigenen Platz gestellt. Nach dem Unterricht stehen die Hausschuhe auf dem Schuhgitter.
  • Während des Unterrichts oder in den Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes  nicht gestattet.
  • Die Turnsäle, der Werkraum, das Lehrmittelzimmer und das Konferenzzimmer werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.
  • Im Schulgebäude ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht.

VERHALTEN IN DER SCHULE

  • Jedes Schulkind hat sich so zu verhalten, dass die Mitschüler/innen nicht gefährdet werden.
  • Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule – einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel – werden sorgfältig behandelt. Für mutwillige Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten.
  • Lärmen, Fangenspielen und Werfen von Gegenständen im Schulgebäude ist untersagt. Die Spiel- und Bewegungsgeräte sind nur vor dem Unterricht, in der bewegten Pause und bei Bedarf und Erlaubnis der Lehrer/innen im Rahmen des bewegten Unterrichts verfügbar.
  • Kein Schüler/keine Schülerin betritt ohne Grund eine fremde Klasse.
  • Alle Schulkinder haben für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich zu sorgen. Grobe Verunreinigungen sind vom verursachenden Kind zu beheben. Als umweltbewusste Menschen helfen alle mit, überflüssige Verpackungen und Müll zu vermeiden. Der Abfall in der Schule wird getrennt. Die geleerten Milchbecher werden in die dafür vorgesehenen Kisten gestellt.
  • Der Genuss von Kaugummi und Süßigkeiten ist allen Schulkindern im Schulgebäude untersagt. Getränke mit hohem Zuckergehalt (Cola, Fanta, Sprite, Almdudler, Eistee, alle Energydrinks,…)  dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Das Öffnen von Fenstern und Bedienen von Jalousien und Medien ist den Erwachsenen vorbehalten.

PAUSENORDNUNG

  • Mit dem Gong um 7:40 Uhr begeben sich alle Schulkinder in ihre Klassen.
  • Um 9:20 Uhr nehmen die Schulkinder an ihren Plätzen die Jause ein. Beim monatlichen Gesunde-Jause-Buffet vom Elternverein benutzen alle Schüler/innen die von der Schule zur Verfügung gestellten Teller zum Transport der Jause auf ihre Plätze.
  • Um 9:30 Uhr begeben sich alle Schüler/innen mit den beaufsichtigenden Lehrer/innen in den Pausenhof.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/innen die Klasse, werden von den Lehrer/innen in die Garderobe begleitet und dort verabschiedet.

SONSTIGES

  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Schaden von/an Wertsachen!
  • Für alle Schüler/innen gilt das Verbot der Verwendung des Handys und der Smartwatch in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Falls doch ein Handy mitgebracht wird, bleibt es ausgeschaltet in der Schultasche bzw. bleibt die Smartwach im Schulmodus. Bei mehrmaligem Verstoß muss der Gegenstand von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Dieser Hausordnung (Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im SCHUG) liegt ein Beschluss des Schulforums vom 5.6.2024 zu Grunde.